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Habilitation

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Die Habilitation ist die höchste akademische Prüfung, in der herausragende Leistungen in wissenschaftlicher Forschung und universitärer Lehre nachgewiesen werden müssen. An wissenschaftlichen Hochschulen war sie in Deutschland bis Ende des 20. Jahrhunderts in den meisten Fächern (außer Ingenieurwissenschaften und künstlerischen Fächern) Voraussetzung für die Berufung zu dem Universitätsprofessor. Als Berufungsvoraussetzung sind inzwischen gleichwertige Leistungen anerkannt, die in dem Rahmen der Tätigkeit als Juniorprofessor oder in anderen wissenschaftlichen Institutionen in dem In- und Ausland erbracht werden. Mit der Habilitation werden in der Regel auch die Lehrbefähigung für ein bestimmtes Fach, die venia legendi (lat. Erlaubnis zu lesen [d. h. lehren]), und der Grad eines Privatdozenten verliehen.

Der Nachweis der Habilitationsleistungen erfolgt durch eine Habilitationsschrift (opus magnum, lat. 'großes Werk') oder mehrere wissenschaftliche Veröffentlichungen herausragender Qualität (kumulative Habilitation) und einen wissenschaftlichen Vortrag des Habilitanden mit anschließender Aussprache. Die Pädagogisch-didaktische Eignung wird meist durch eine studiengangbezogene Lehrveranstaltung nachgewiesen. Voraussetzung für die Zulassung zu dem Habilitationsverfahren ist zudem die Promotion. Der Doktorgrad kann in den meisten Bundesländern nach erfolgreicher Habilitation um den Zusatz habil. erweitert werden (in der DDR früher sc. für scientiae, lat. 'der Wissenschaft').

Die Habilitation wurde durch Wilhelm von Humboldt als Sektionschef für Kultus und Unterricht in dem Preußischen Innenministerium (1809-10) eingeführt. Sie ist auch in Österreich, der Schweiz, Frankreich und den meisten osteuropäischen Ländern üblich. Siehe auch: Habilitationsschrift, Professor.


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